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Die Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes auf Bestandsgebäude

Das Gebäudeenergiegesetz legt die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz in Wohngebäuden fest, einschließlich des Wärmeschutzes sowie der Energieträger für Heizung, Kühlung und Strom. In diesem Beitrag 2024 erfahren Sie, wie sich das Gebäudeenergiegesetz auf Bestandsgebäude auswirkt und welche Vorschriften beim Neubau zu beachten sind.


Immobilien Gutachten


Was ist das Gebäudeenergiegesetz ?

Ein neues Gesetz, das Gebäudeenergiegesetz, ist seit Ende 2020 in Kraft. Es vereint drei ältere Energiegesetze, die das Ziel haben, den Energiebedarf in Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien im Immobiliensektor zu fördern.


Dieses Gesetz umfasst die Energiesparverordnung EnEV, das Energiespargesetz EnEG und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG. Es legt Richtlinien sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten fest. Diese betreffen spezifisch die Bereiche Wärme, Kühlung und Lüftung von Häusern sowie allgemeine energetische Anforderungen, Berechnungsgrundlagen, Sonderfälle, Übergangsregelungen und finanzielle Förderungen.

Das übergeordnete Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist es, den Gebäudebestand in Deutschland bis 2050 klimaneutral zu machen.


Was sagt das neue Heizungsgesetz aus:


Geplant ist die Integration des Heizungsgesetzes 2024 in das Gebäudeenergiegesetz. Die aktuellen Vorschläge (Stand: 7. Juli 2023) für umweltfreundliches Heizen sehen wie folgt aus:

Ab Januar 2024 soll jede neu installierte Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Es besteht keine Verpflichtung zum Austausch vorhandener Heizungen: Bereits installierte Heizungen dürfen weiterhin betrieben und eingeschränkt repariert werden. Im Falle eines Ausfalls (defekte Heizung) sind Übergangsfristen vorgesehen. Jedoch ist für das Jahr 2045 ein Ende geplant: Fossile Brennstoffe wie fossiles Erdgas und Heizöl sollen nach dem Willen der umweltbewussten Bundesregierung ab diesem Zeitpunkt der Vergangenheit angehören, wenn es um Heizungen in Gebäuden geht.


Ab wann gilt das neue Heizungsgesetz 2024 ?

Das neue Heizungsgesetz ist bisher weder verabschiedet noch rechtsgültig. Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag gegen das Gesetzgebungsverfahren für das Gebäudeenergiegesetz inkl. dem neuen Heizungsgesetz 2024 stattgegeben. Die politischen Diskussionen über das neue Gebäudeenergiegesetz ab September 2024 im Bundestag fortgesetzt werden.


Welche Anforderungen gelten nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz für Bestandgebäude ?

Generell stellt das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude keine höheren Anforderungen als diejenigen, die bereits bis zum Jahr 2020 galten. Allerdings besteht eine neu eingeführte Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestimmte Bereiche. Verstöße gegen diese Pflichten können gemäß § 108 des Gesetzes mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.



Heizung und Warmwasser:

Die Vorschriften besagen, dass Öl- und Gasheizungen spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen, vorzugsweise durch den Einsatz erneuerbarer Energien. Ab dem Jahr 2026 ist es nur noch in besonderen Ausnahmefällen erlaubt, Ölheizungen zu installieren, beispielsweise wenn sie Teil einer Hybridheizung mit Solarthermie sind. Daher ist es wichtig, sorgfältig zu planen, wie die Instandhaltungsrücklage genutzt wird.

Zusätzlich zur Ersatzpflicht legt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch die regelmäßige Wartung der Heizanlage durch die Eigentümer fest, um einen effizienten Heizbetrieb sicherzustellen. Seit dem Jahr 2021 werden auch Biogas, Biomethan und biogenes Flüssiggas als erneuerbare Energien für Heizungsanlagen durch das GEG anerkannt.


Dämmung:

Zur Steigerung der Energieeffizienz schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Dämmungsmaßnahmen für Bestandsgebäude vor. Dabei müssen gemäß den Vorschriften die oberste Geschossdecke sowie sämtliche Warmwasserleitungen und Heizungsrohre gedämmt werden.


Außenbauteile:

Gemäß den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen Außenbauteile wie Außenwände, Fenster, Türen, Dachflächen und Wände gegen das Erdreich bei einer Erneuerung bestimmte Dämmwerte einhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass ein Mindestwärmeschutz gewährleistet ist und der bestehende Wärmeschutz nicht beeinträchtigt wird. Diese Anforderungen werden anhand des sogenannten U-Werts gemessen und nachgewiesen.





Häufige Fragen rund um das Gebäudeenergiegesetz:


Was ist ein U-Wert?

Der U-Wert, auch bekannt als Wärmedurchgangskoeffizient, gibt an, wie viel Wärmeenergie innerhalb eines bestimmten Zeitraums durch eine Fläche von einem Quadratmeter nach außen gelangt. Ein niedriger U-Wert ist erstrebenswert, da er auf eine höhere Dämmwirkung und damit auf eine verbesserte Energieeffizienz hinweist.


Gilt das Gebäudeenergiegesetz auch für Ferienhäuser ?

Das Gebäudeenergiegesetz gilt auch für Ferienhäuser, sofern sie wohngebäudetypisch genutzt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Ferienhäuser, die entweder weniger als vier Monate im Jahr bewohnt werden oder weniger als 25 Prozent des voraussichtlichen jährlichen Energieverbrauchs benötigen.


Ist die Sanierungspflicht auch für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern verpflichtend ?

Auch für Mehrfamilienhäuser gilt die Sanierungspflicht gemäß dem Gebäudeenergiegesetz. Es besteht jedoch die Möglichkeit, gemäß § 102 eine Befreiung von dieser Pflicht zu beantragen, falls die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen nicht innerhalb absehbarer Zeit durch die erwarteten Einsparungen gedeckt werden können.




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