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Sachverständigenqualität auf höchstem Niveau

zertifiziert gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

Sachverständige unseres Büros sind gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S). Wir stehen für höchste fachliche Kompetenz und unabhängige Gutachten. Unsere Qualifikation gewährleistet zuverlässige Immobilienbewertungen auf Basis international anerkannter Standards.

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Warum Sie mit einem zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 auf der sicheren Seite sind

Ihre Vorteile als Auftraggeber:

Wenn Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen und kompetenten Sachverständigen sind – sei es für die Immobilienbewertung, eine Wertermittlung oder andere Fachbereiche – sollten Sie auf eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 achten. Diese international anerkannte Norm garantiert Ihnen, dass der Sachverständige über nachgewiesene Fachkompetenz und umfassende Qualifikationen verfügt.

Was bedeutet die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Sie?

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 stellt sicher, dass der Sachverständige strenge Prüfungen durchlaufen hat, die seine fachlichen und methodischen Fähigkeiten bestätigen. Anders als die traditionelle öffentliche Bestellung, die sich auf nationale Standards beschränkt, bietet die DIN EN ISO/IEC 17024 eine weltweit anerkannte Grundlage, die auch in internationalen Projekten und Verfahren Vertrauen schafft.

Warum Sie von unserer Zertifizierung profitieren

Wir (Gutachter Mattias Riederle) sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Anforderungen an Fachkompetenz und Qualität. Für Sie als Auftraggeber bedeutet das:

 

  • Strenge Qualitätssicherung: Durch unseren Zertifizierungsgeber werden wir regelmäßig überwacht und verpflichten uns stetigen Fortbildungen.

 

  • Transparenz: Sie können sicher sein, dass wir unsere Expertise regelmäßig unter Beweis stellen und höchsten Qualitätsanforderungen genügen.

 

  • Sicherheit: Ob bei gerichtlichen Verfahren, Erbschaftsangelegenheiten oder Immobilienverkäufen – unsere Gutachten haben Bestand und werden von öffentlichen Stellen akzeptiert.

Ihre Vorteile bei der Immobilienbewertung

Gerade in der Immobilienbewertung ist Vertrauen entscheidend. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 stellt sicher, dass unsere Gutachten:

 

  • Neutral und unabhängig erstellt werden.

 

  • Rechts- und normkonform sind – sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene.

 

  • Von Banken, Gerichten und Behörden anerkannt werden.

Qualität, die sich auszahlt

Ein Sachverständiger mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bietet Ihnen als Auftraggeber klare Vorteile:

 

  • Objektivität: Sie können darauf vertrauen, dass unsere Gutachten frei von Interessenskonflikten und nach den höchsten Standards erstellt werden.

 

  • Rechtsicherheit: Unsere Zertifizierung wird durch unabhängige Stellen geprüft und garantiert Ihnen die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.

 

  • Verlässlichkeit: Ob im Streitfall, bei der Vermögensbewertung oder bei Investitionen – Sie erhalten Ergebnisse, auf die Sie sich verlassen können.

Warum unsere Zertifizierung für Sie wichtig ist

Die DIN EN ISO/IEC 17024 ist mehr als nur ein Qualitätssiegel – sie schützt Sie als Auftraggeber. In einer Branche, in der Kompetenz und Genauigkeit entscheidend sind, gibt Ihnen unsere Zertifizierung die Sicherheit, dass Sie mit echten Experten zusammenarbeiten.

Vertrauen Sie auf zertifizierte Expertise

Wenn Sie uns beauftragen, profitieren Sie nicht nur von unserer jahrelangen Erfahrung, sondern auch von der Sicherheit, dass unsere Leistungen nach klar definierten Maßstäben geprüft und anerkannt sind. Setzen Sie auf Kompetenz, Transparenz und Qualität – für Ergebnisse, die überzeugen.

Vergleich: Zertifizierung nach DIN ISO 17024 und Öffentliche Bestellung

Neue gesetzliche Grundlagen im Sachverständigenwesen

Im Jahr 2009 wurden bedeutende Änderungen im Sachverständigenwesen eingeführt. Das bis dahin geltende Monopol der Kammern zur Bestellung und Überwachung von Sachverständigen wurde aufgehoben. Grund dafür waren die EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) und die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (BAR), die den deutschen Gesetzgeber dazu veranlassten, das „Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht“ zu verabschieden (BGBl. I 2009 S. 2091). Der bisherige § 36 der Gewerbeordnung, der die ausschließliche Zuständigkeit der Kammern für die Bestellung von Sachverständigen regelte, wurde um den § 36a GewO ergänzt. Gleichzeitig trat das Akkreditierungsstellengesetz in Kraft, das die Organisation und Aufgaben von Akkreditierungsstellen definiert.

Auswirkungen auf die Sachverständigenpraxis

Seit diesen Reformen haben Sachverständige die Wahl zwischen zwei gleichberechtigten Systemen:

 

1. Der öffentlichen Bestellung gemäß § 36 GewO durch eine Kammer.

 

2.Der Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024.Beide Verfahren stehen in Deutschland rechtlich gleichwertig nebeneinander.

Gleichwertigkeit durch gesetzliche Anpassungen

Die rechtliche Gleichstellung dieser beiden Wege wurde durch zahlreiche Gesetzesänderungen unterstrichen. So wurden etwa das Bewertungsgesetz (BewG), die Erbschaftssteuer-Richtlinie, das Investmentgesetz (§ 77 Abs. 2 InvG) und das Pfandbriefgesetz (PfandBG) angepasst, um die ausschließliche Zuständigkeit öffentlich bestellter Sachverständiger aufzuheben.In der Praxis erkennen mittlerweile auch Kammern an, dass öffentlich bestellte und nach ISO 17024 zertifizierte Sachverständige gleichwertig sind. Besonders in internationalen Verfahren werden zertifizierte Sachverständige zunehmend bevorzugt herangezogen.

Weltweite Anerkennung der Zertifizierung nach DIN ISO 17024

Die DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine international anerkannte Norm, die darauf abzielt, die fachliche Kompetenz einer Person im Rahmen eines definierten Zertifizierungsprogramms nachzuweisen. Die Norm garantiert einen standardisierten und überwachten Zertifizierungsprozess, der die Qualifikation der zertifizierten Person sicherstellt.Durch ihre Anerkennung als europäische (EN) und deutsche Norm (DIN) ist die Zertifizierung nach ISO 17024 auch in Deutschland uneingeschränkt gültig. Wichtig ist jedoch, dass die Zertifizierungsstellen selbst den Anforderungen der Norm entsprechen und entsprechend akkreditiert sind. Leider gibt es Anbieter, die Zertifikate ausstellen, ohne den Standards der ISO 17024 zu genügen, was zu Verwirrung auf dem Markt führen kann.

Gerichtliche Bewertung der Fachkompetenz

Das Landgericht Hechingen entschied am 19. Juli 2017 (Az. 1 OH 19/15), dass die öffentliche Bestellung zwar für eine besondere Fachkunde spricht, das Fehlen einer solchen Bestellung jedoch nicht auf mangelnde Fachkompetenz schließen lässt. In der Praxis wird § 404 Abs. 2 ZPO, der öffentlich bestellten Sachverständigen Vorrang einräumt, oft nur als Ordnungsvorschrift betrachtet (vgl. Zöller-Greger, ZPO, § 404 Rn. 2; OLG Hamm, Urteil vom 7.6.2010 – 6 U 213/08).Die Fachkompetenz eines Sachverständigen kann durch eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 nachgewiesen werden, die der öffentlichen Bestellung gleichgestellt ist (vgl. Landmann/Rohmer, GewO/Bleutge, GewO § 36 Rn. 20).

Dieser Text wurde auf Grundlage der Veröffentlichung des Bundesverbands Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. erstellt. Die ursprüngliche Veröffentlichung sowie die Zertifizierung auf der Grundlage der Sprengnetter Zertifizierung GmbH und der DIN EN ISO/IEC 17024:2012 kann in der bereitgestellten PDF-Datei eingesehen werden.

Veröffentlichung des Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Zertifizierung auf der Grundlage der Sprengnetter Zertifizierung GmbH und der DIN EN ISO/IEC 17024:2012

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