top of page

Begriffe aus der Wertermittlung

Nutzfläche (NF)

Die Angabe der Nutzfläche bezieht sich auf alle Räumlichkeiten, die für bestimmte Nutzungen verwendet werden können, unabhängig davon, ob sie beheizt sind oder nicht. Daher werden auch unbeheizte Räume wie Kellerräume oder Dachböden in die Berechnung der Nutzfläche einbezogen.

Wohnfläche (WF) nach WoFIV

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine Verordnung in Deutschland, die genaue Vorgaben zur Berechnung der Wohnfläche festlegt. Diese Vorgaben dienen als Grundlage für die Berechnung der Wohnfläche von Wohnungen und Häusern. Sie legt fest, welche Räume und Flächen zur Wohnfläche zählen und welche nicht. Sie gibt genaue Vorgaben zur Berechnungsmethode für unterschiedliche Raumarten und -formen, berücksichtigt Raumhöhen, Abweichungen wie Schrägen und Galerien sowie spezifische Regelungen für die Berechnung von Balkonen, Terrassen und anderen Flächen.

Bruttogrundfläche (BGF)

Im Kontext der Immobilienbewertung versteht man unter der BGF die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks. Sie unterteilt sich in drei Bereiche:

- Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen

- Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen (z.B. überdachte Loddiga)

- Bereich c: nicht überdeckt (z.B. Balkon)

Bruttorauminhalt (BRI)

Der Bruttorauminhalt (BRI) ist eine Kennzahl aus dem Bauwesen und beschreibt das gesamte Raumvolumen eines Gebäudes. Im Kontext der Immobilienbewertung wird diese Größe nicht verwendet.

Geschossflächenzahl (GFZ)

Die GFZ (Geschossflächenzahl) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche maximal bebaut werden darf.

Wohnrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ)

Für die Wertermittlung ist es ratsam, eine "wertrelevante Geschossflächenzahl - WGFZ" zu berechnen. Diese berücksichtigt zusätzlich zu den regulären Geschossflächen auch solche Bereiche, die nach den baurechtlichen Vorschriften nicht vollständig angerechnet werden, jedoch einen wirtschaftlichen Nutzen haben (z.B. Hobbyräume, Verkaufsflächen im Untergeschoss-Teil).

Umbauter Raum (uR)

Der umbaute Raum ist das Volumen, das von den äußeren Begrenzungen eines Gebäudes oder eines Bauteils eingeschlossen wird. Er umfasst sämtliche bebaute Räume einschließlich aller Geschosse über der Geländeoberfläche.

Termin Gutachter Immobilie

Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung ?

In einem kostenfreien Erstgespräch erläutern wir Ihnen unsere Pakete, um gemeinsam festzulegen, welches Ihrem  Anforderungsprofil entspricht. 

Kontaktieren Sie uns jetzt, um weitere Informationen zu erhalten.

bottom of page